Aus der Praxis

Auf dieser Seite finden Sie Nachrichten rund um LEGATUR, wie Veranstaltungshinweise und -berichte, sowie allgemeine, praxisnahahe Informationen zu den Themen Erbschaftsfundraising und Testamentsvollstreckung.

Aktuelle Urteile finden sie hier.

 

Tagesseminar "Von der Großspende zur Erbschaft" wird von Mai auf Oktober verschoben

13.01.2021, aktualisiert am 21.04.2021

Das zweitägige Seminar "Von der Großspende zur Erbschaft", veranstaltet von LEGATUR und der Fundraising Akademie, muss aufgrund der weiterhin notwendigen Kontaktbeschränkungen nochmals verschoben werden: Statt am 19. und 20.01. bzw. am 03. und 04.05.2021 soll die Veranstaltung nunmehr am 07. und 08.10.2021 stattfinden.

Tagungsort bleibt das bewährte Schlosshotel Bad Wilhelmshöhe Conference & SPA in Kassel.

Einen Einblick in die Veranstaltung im letzten Jahr bietet der Veranstaltungsbericht.

Weitere Informationen und Anmeldung

 

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LEGATUR erweitert Leistungsangebot

17.12.2020

Die Aufmerksamkeit für die Potenziale des Erbschafts-Fundraisings nimmt in der Praxis erfreulicherweise immer mehr zu. Dies hat nicht zuletzt die steigende Nachfrage nach den Leistungen von LEGATUR auch in diesem besonderen Jahr gezeigt. Für Ihr Vertrauen bedanken wir uns herzlich.

Ihr positiver Zuspruch hat auch dazu geführt, dass LEGATUR in diesem Jahr in eine GmbH umfirmiert werden konnte. Damit verbunden ist nicht nur eine größere Stabilität und Sicherheit für unsere Mandanten, sondern auch eine Erweiterung unseres Leistungsangebots: LEGATUR unterstützt Sie nun auch bei der Verwaltung und Veräußerung von Immobilien und Unternehmensbeteiligungen.

Haben Sie Fragen zu unserem Angebot oder benötigen Sie Unterstützung bei der Akquise und Abwicklung letztwilliger Zuwendungen für Ihre gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Organisation? Dann freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufahme per E-Mail unter c.mecking@legatur.de oder telefonisch unter 030/263 93 760.

 

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Erstes LEGATUR-Seminar in Zeiten von Corona erfolgreich durchgeführt

17.06.2020
(geändert am 22.06.2020)

Das zweitägige Seminar "Von der Großspende zur Erbschaft", veranstaltet von LEGATUR und der Fundraising Akademie fand dieser Tage – am 08. und 09.06.2020 – erstmals in Kassel statt. Aufgrund der Rückmeldung zum eintägigen Seminar "Erbschaftsakquisition und Nachlassabwicklung" wurde das Angebot erweitert und findet seit diesem Jahr an zwei aufeinanderfolgenden Tagen statt.

In einem großzügigen Raum des Schlosshotels Bad Wilhelmshöhe widmeten sich die Teilnehmer und Referenten Themen wie Großspenden- und Nachlassfundraising, Institutional Readiness, den Grundzügen des Erbrechts und der Nachlassabwicklung sowie der Frage, welche Rolle Stiftungen im Erbschaftsfundraising spielen können.

Anregende Diskussionen begleiteten die Vorträge der Stiftungs-, Erbrechts- und Fundraisingexperten Monika Willich, zuständig für den Bereich Nachlässe bei der UNO Flüchlingshilfe, Dr. Thomas Kreuzer, Geschäftsführer der Fundraising Akademie und Gesellschafter von LEGATUR, sowie Bernd Beder und Dr. Christoph Mecking, beide Rechtsanwälte und geschäftsführende Gesellschafter von LEGATUR.

Aufgrund der positiven Rückmeldungen der Teilnehmer haben sich die Veranstalter dazu entschieden, das Seminar bereits in diesem Jahr – am 25. und 26.11.2020 – am gleichen Ort noch einmal anzubieten.

 

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Immer mehr Menschen können sich vorstellen, NPOs letztwillig zu bedenken

03.02.2020

Die Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) hat im Herbst 2019 zum zweiten Mal in Deutschland unter Deutschen und EU-Ausländern ab 50 Jahren eine repräsentative Studie zur Bereitschaft für gemeinnütziges Vererben durchgeführt.

Das Wissen um die Möglichkeit gemeinnützigen Vererbens ist in der Breite angekommen: Demnach wissen 92 % der Befragten – und damit 11 % mehr als in der ersten Erhebung 2013 –, dass sie ihr Erbe oder einen Teil davon einer steuerbegünstigten Organisation letztwillig zuwenden können.

Auch die Bereitschaft, steuerbegünstigte Organisationen letzwillig zu bedenken, steigt: 28 % können sich auch vorstellen, dies tatsächlich zu tun; 2013 waren es dagegen erst 11 %. Bei den Kinderlosen stehen dem sogar 51 % – und damit 17 % mehr als noch vor sechs Jahren – offen gegenüber. Auch unter den Erben steigt die Akzeptanz für gemeinnütziges Vererben von 46 % im Jahr 2013 auf aktuell fast 68 %.

Dabei sind "Umwelt-, Natur- und Tierschutz" (49,5 %) sowie "Soziale Hilfe, Behinderten- und Krankenhilfe" (42,3 %) die derzeit beliebtesten Zwecke; es folgen "Kinder- und Jugendhilfe", "Not- und Katastrophenhilfe", "Sanitäts- und Rettungsdienste", "Bildung, Wissenschaft und Forschung" mit je zw. 20 und 23 % sowie mit einem starken Anstieg von einem auf 15 % auch die "Bürger- und Menschenrechte".

40 % der Befragten wollen steuerbegünstigte Organisationen bedenken, weil sie ihre Werte und was ihnen im Leben wichtig ist weitgeben möchten. Danach folgt der Wunsch, dass eigene Erbe nachhaltig anzulegen oder der Gesellschaft etwas zurückzugeben sowie den Staat als Erben auszuschließen.

55,5 % der Befragten, die gemeinnütziges Vererben in Erwägung ziehen, wünschen sich zudem ein persönliches Beratungs- und Serviceangebot.

Neben dem Wunsch, die eigenen Angehörigen zu versorgen, ist vor allem die Annahme, das eigene Erbe sei zu klein, um etwas zu bewirken, der wesentliche Grund für diejenigen, für die gemeinnütziges Vererben nicht in Frage kommt. Ein Irrtum, den es gilt, im Rahmen eines empathischen Erbschafts-Fundraisings aufzuklären.

Wie viele der befragten Personen tatsächlich bereits ein Testament zugunsten einer steuerbegünstigten Organisation errichtet haben, verrät die Studie leider nicht.

Die vollständigen Studienergebnisse finden Sie hier

 

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Deutscher Fundraising-Preis 2019 für Dr. Thomas Kreuzer

14.05.2019

Dr. Thomas Kreuzer, Mitgesellschafter von LEGATUR und Direktor der Fundraising Akademie, wurde am 09.05.2019 im Rahmen des Deutschen Fundraising-Kongresses mit dem Deutschen Fundraising-Preis für sein herausragendes persönliches Engagement für die Entwicklung des Fundraisings in Deutschland geehrt.

Dr. Thomas Kreuzer, Gesellschafter von LEGATUR

Dieses zeigt sich insbesondere im Aufbau und der Leitung der Fundraising-Akademie, mit der Thomas Kreuzer seit ihrer Gründung 1999 verbunden ist. Er hat die Institution in den vergangenen 20 Jahren aufgebaut, das deutsche Fundraising mit der Entwicklung des Berufsbildes des Fundraisers wesentlich geprägt und damit einen großen Beitrag zur Professionalisierung der Mittelbeschaffung in steuerbegünstigten Organisationen hierzulande geleistet. Dazu gehört auch das Erbschafts-Fundraising, dessen Förderung sich LEGATUR verschrieben hat.

Der Deutsche Fundraising-Preis ist die wichtigste Auszeichnung der Branche und wird jährlich vom Deutschen Fundraising Verband (DFRV) für besondere Leistungen in der deutschen Spendenwerbung vergeben. Die diesjährigen Gewinner wurden aus knapp 40 Einreichungen ausgewählt.

Die nächste Veranstaltung von LEGATUR und der Fundraising Akademie zum Thema "Erbschaftsakquisition und Nachlassabwicklung" finden Sie hier.

 

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Haben Sie's gewusst?

23.01.2019

Hat der Erblasser in seinem Testament selbst keinen Testamentsvollstrecker benannt, können die Erben – also auch Sie als begünstigte Organisation – dem Gericht einen Testamentsvollstrecker vorschlagen.

Hierzu etwa: Beder, Bernd /Mecking, Christoph: Nonprofits in der Erbengemeinschaft (Legatur 12), in: Stiftung&Sponsoring 6/2018, S. 32-33
Öffnen

Zum Leistungsangebot von LEGATUR gehört u. a. sowohl die Übernahme der Testamentsvollstreckung als auch der kompletten Nachlassabwicklung.

Mehr zum Leistungsangebot

 

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Erbschaftsrekord: 2017 übernahm Niedersachsen fast 2.000 Nachlässe

26.09.2018

Haben Erblasser keine Nachkommen (gesetzliche Erben) und auch testamentarisch keinen Erben, z. B. eine steuerbegünstigte Organisation, bestimmt oder schlagen Nachkommen das Erbe aus, erbt das Land, in dem der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte – und das kommt immer häufiger vor. So hat Niedersachsen im letzten Jahr einen neuen Rekord verzeichnet: 1.964 Erbschaften gingen 2017 an das hiesige Finanzministerium. Dabei war das Land nur elfmal auch tatsächlich als Erbe im Testament benannt. Hinzu kommen tausende Nachlässe, die noch nicht verwertet sind.

So viele Erbschaften übernahm der niedersächsische Landesfikus in den letzten Jahren:

Die Erbschaften umfassen Häuser, Autos, Patente und mitunter sogar Pferde. Ihr Wert betrug im letzten Jahr rund 6 Mio. €. Hier lässt sich ein kleiner Rückgang im Vergleich zu den Vorjahren konstatieren:

Dennoch ein Potenzial, das steuerbegünstigte Organisationen mithilfe professioneller Berater für sich nutzbar machen können.

 

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"Erbschaftsfundraising in und für Stiftungen" – positives Feedback von allen Seiten

11.06.2018

Am 05.06.2018 veranstaltete LEGATUR zum ersten Mal zusammen mit dem Erich Schmidt Verlag das Tagesseminar"Erbschaftsfundraising in und für Stiftungen: Legate erfolgreich gewinnen und professionell abwickeln".

Die Experten von LEGATUR, Dr. Thomas Kreuzer sowie die Rechtsanwälte Bernd Beder und Dr. Christoph Mecking gaben den Teilnehmern, unter ihnen v. a. Vereins- und Stiftungsfundraiser, aber auch Vertreter aus dem Beraterfeld, einen Einblick insbesondere in die rechtlichen und steuerlichen Aspekte der Akquise und nachfolgenden Abwicklung von Nachlässen.

Bernd Beder

Rechtsanwalt Bernd Beder, Fachanwalt für Erbrecht und geschäftsführender Gesellschafter von Legatur auf dem Tagesseminar "Erbschaftsfundraising in und für Stiftungen - Legate erfolgreich gewinnen und professionell abwickeln" am 19.02.2019 in Berlin, veranstaltet von Legatur und dem Erich Schmidt Verlag
© Erich Schmidt Verlag,
Angela Kausche

 

Dr. Christoph Mecking

Dr. Christoph Mecking, Rechtsanwalt und geschäftsführender Gesellschafter von Legatur auf dem Tagesseminar "Erbschaftsfundraising in und für Stiftunge - Legate erfolgreich gewinnen und professionell abwickeln" am 19.02.2019 in Berlin, veranstaltet von Legatur und dem Erich Schmidt Verlag
© Erich Schmidt Verlag,
Angela Kausche

Ergänzt wurden ihre Vorträge von Einblicken in die Praxis erfolgreicher Erbschaftsfundraiserinnen: Lisa Tembrink-Sorino, Referentin für Spenden und Nachlässe beim Evangelischen Johannesstift, erläuterte, wie eine etablierte Trägerstiftung sozialer Einrichtungen auf potenzielle Legatgeber zugeht und diese an sich bindet. Almuth Wenta, Leiterin Individuelle Spenderbetreuung beim BUND, ergänzte diese Ausführungen um den Blick eines noch recht jungen Umweltvereins auf das Thema und zeigte, wie der BUND e. V. gemeinsam mit seiner angeschlossenen Gemeinschaftsstiftungrespektvoll und nachhaltig Nachlässe gewinnt.

Viele interessante Nachfragen der Teilnehmer beförderten eine anregende Diskussion – das freut nicht nur die Referenten und Veranstalter, es macht auch deutlich, dass bei steuerbegünstigten Organisationen Beratungs- und Austauschbedarf zum Thema Erbschaftsfundraising und Nachlassabwicklung besteht.

Und auch die Rückmeldungen der Teilnehmer waren eindeutig:

Nicht zuletzt aufgrund dieses positiven Feedbacks wird die Veranstaltung seitdem jählich angeboten.

Immer wieder entsteht in angenehmer Atmosphäre ein anregender Austausch zwischen den Vortragenden und den Teilnehmenden, die viele interessante, praktisch relevante Nachfragen stellten.

Von den Teilnehmenden positiv bewertet wurden insbesondere die fachliche Kompetenz der Vortragenden, die gute Mischung aus Theorie und Praxis sowie der direkte Austausch mit den Referenten auch über individuelle Fragestellungen. Lob, dass die Verantwortlichen freut und sie gleichzeitig dazu motiviert, die nächste Veranstaltungsrunde noch besser zu gestalten.

Mehr zum Thema:

 

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Studie zu Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten bei Intensivpatienten

22.8.2017

Eine Studie des Uniklinikums Hamburg-Eppendorf belegt:

zur Pressemitteilung

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