Auf dieser Seite fassen wir Urteile mit Bezug zum Erbschaftsfundraising und zur Testamentsvollstreckung für Sie zusammen:
19.07.18 –
Die Digitalisierung beeinflusst schon seit langem immer stärker alle Lebensbereiche – mit Folgen auch für den Nachlass! Ob die Erben Zugriff auf die Nachrichten und Chats des Verstorbenen haben dürfen, ist Gegenstand eines viel beachteten Rechtsstreits: Nachdem das Landgericht Berlin zunächst den Eltern eines verstorbenen Kindes Zugang zu dessen Facebook-Account eröffnet hatte, hat das Kammergericht als 2. Instanz die Klage mit der Begründung abgewiesen, der Provider habe die Pflicht, den Zugang zu den Daten gemäß § 88 TGK zu verweigern.
Der BGH hat nun entschieden, dass der Vertrag über ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk grundsätzlich im Wege der Gesamtrechtsnachfolge (§ 1922 Abs. 1 BGB) auf die Erben des ursprünglichen Kontoberechtigten übergeht und diese einen Anspruch auf Zugang zum Konto einschließlich der darin vorgehaltenen Kommunikationsinhalte haben.
Dabei scheidet eine Differenzierung nach vermögenswerten und höchstpersönlichen Inhalten aus, denn gemäß der §§ 2047 Abs. 2 und 2373 Satz 2 BGB gehen auch analoge Dokumente mit höchstpersönlichen Inhalten wie Tagebücher, Familienfotos oder persönliche Briefe auf die Erben über. Der BGH sieht keinen Grund, nicht verkörperte – digitale – Inhalte anders zu behandeln.
Das Gericht stellt zudem fest, dass der Anspruch der Eltern auf Zugang zum Benutzerkonto ihres verstorbenen Kindes auch nicht den seit dem 25.05.2018 geltenden Datenschutzbestimmungen entgegensteht. Da die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nur lebende Personen schützt, sind datenschutzrechtliche Belange der Erblasserin hier nicht betroffen.
Trotz dieser Entscheidung dürfte es noch dauern, bis sich eine verlässliche Praxis zum Umgang mit dem digitalen Erbe entwickelt hat. Insofern sollte die Thematik auch in der Praxis des Erbschaftsfundraisings nicht zuletzt zur Vermeidung langwieriger Rechtsstreitigkeiten beachtet und bearbeitet und dem Erblasser schon im Vorfeld auch die Regelung des digitalen Nachlasses empfohlen werden.
Weitere Literatur zum digitalen Nachlass:
Sie möchten regelmäßig über Neuigkeiten im Erbschaftsfundraising und in der Nachlassabwicklung informiert werden?
Schreiben Sie uns einfach eine kurze Nachricht an news@legatur.de – wir nehmen Sie gerne in unseren Newsletter-Verteiler auf!
Sie haben ein Problem, bei dem Sie rechtliche Unterstützung benötigen?
Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf – wir helfen Ihnen gerne weiter!